Verleihbedingungen

Wir möchten alle BenutzerInnen (bei Familien jedes Familienmitglied, das die Leistungen der Bibliothek in Anspruch nimmt) unserer Bibliothek erfassen. Bitte füllen Sie die LeserInnen-Neuerfassung vollständig aus! Beim nächsten Besuch erhalten Sie Ihren Benutzerausweis, sowie Ihre Benutzernummer.

Im Interesse aller ersuchen wir um sorgsamen Umgang mit den Medien und um fristgerechte Rückgabe (bzw. Verlängerung). Wir bitten um Verständnis, wenn wir den Zustand der Medien bei der Rückgabe kontrollieren. Beschädigte und verlorengegangene Medien müssen ersetzt werden. Die Bücher dürfen nicht selbst geklebt werden.

Kinder-CD & Hörbuch

Die CDs und Hörbücher sind urheberrechtlich geschützt, daher ist eine Vervielfältigung verboten. In Ihrem und unserem Interesse erwarten wir uns einen sorgfältigen Umgang mit den CDs. Kleinkinder sollen CDs nicht ohne Aufsicht verwenden.

Wenn Sie eine Beeinträchtigung der Hörqualität der CDs feststellen, melden Sie diese bitte bei der Rückgabe. Offensichtlich beschädigte CDs müssen ersetzt werden.

Durch das Ausleihen einer CD erklären sie sich bereit, die Bedingungen dieser Büchereiordnung einzuhalten.

DVD

Die entlehnten DVDs dürfen ausschließlich privat benutzt werden (keine Weitergabe an andere Personen, kein Kopieren, keine öffentlichen Aufführungen).

Es wird für die ordnungsgemäße und unbeschädigte Rückgabe gehaftet. Bei Beschädigung oder Verlust ist voller Ersatz (zum Neuwert) zu leisten. Wenn Sie eine Beeinträchtigung der Qualität der DVDs feststellen, melden Sie dies bitte bei der Rückgabe! Offensichtlich beschädigte DVDs müssen ersetzt werden.

An Kinder und Jugendliche werden nur DVDs verliehen, die ihrem Alter entsprechen. Kleinkinder sollen die DVDs nicht ohne Aufsicht verwenden.

Durch das Ausleihen einer DVD erklären Sie sich bereit, die Bedingungen dieser Büchereiordnung einzuhalten.

Spiele

Sie sind verpflichtet, beim Ausleihen eines Spieles mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie das Spiel nach eigener Kontrolle vollständig übernommen haben und wieder vollständig zurückbringen. Bei Kindern unter 10 Jahren ist die Unterschrift von den Erziehungsberechtigten zu leisten.

Wenn ein Spiel durch den Verlust von Spielteilen unbrauchbar geworden ist, muss es zum Neuwert ersetzt werden. Fehlen einzelne Teile, die nachgekauft werden können, wird ein Unkostenbeitrag von 4 € eingehoben werden. Durch das Ausleihen eines Spieles erklären Sie sich mit Unterschrift bereit, die Bedingungen dieser Büchereiordnung einzuhalten.